Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DETEVIS GmbH, Brunnenstraße 11, 76327 Pfinztal

1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen uns und dem Kunden stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere solche in den Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders widersprechen.
1.3 Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung im Sinne dieser AGB gilt im Falle umgehender Auftragserteilung der Lieferschein bzw. die fakturierte Rechnung.
1.4 Schweigen des Bestellers bzw. Kunden auf unsere AGB und/oder die Abnahme unserer Lieferung und Leistung gilt als Genehmigung unserer AGB.
1.5 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsschluss
2.1 Alle von uns abgegebenen Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Preise verstehen sich ab Werk als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Von uns festgesetzte Lieferzeitpunkte sind unverbindlich, soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
2.3 Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht.
2.4 Erfolgt die Kundenbestellung auf elektronischem Wege, so bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich, sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, es sei denn die Annahme wird zugleich erklärt.
2.5 Technische Änderungen bleiben auch während der Auftragsbearbeitung im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.6 Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres erklärten Einverständnisses in Textform.
2.7 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
2.8 Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Konstruktionsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Kalkulationen und elektronischen Daten sowie Ausdrucken von Daten vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Fernzugriff/Remotezugriff auf Daten des Auftraggebers 3.1 Die vertraglichen Verpflichtungen können, soweit dies zweckmäßig ist, von uns im Wege eines Fernzugriffs/Remotezugriffs auf die technischen Systeme des Auftraggebers erfüllt werden. Die Vereinbarung und die Durchführung des Fernzugriffs auf Daten des Auftraggebers erfolgt nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
3.2 Die Zugriffsrechte werden uns vom Kunden übertragen. Vor dem Zugriff ist in Textform festzulegen, von welchen Systemen beim Dienstleister (Quell-IP) über welche Netzwerk-Protokolle (Ziel-Ports) oder in sonstiger geeigneter Form auf das zu wartende System (Ziel-IP) zugegriffen werden soll. Der Zugriff wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zeitlich begrenzt.
3.3 Wir greifen nur insoweit auf die uns zur Verfügung gestellten Daten zu, wie dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Soweit wir im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen in Besitz von personenbezogenen Daten gelangen, werden diese nach Erfüllung unverzüglich zurückgegeben bzw. gelöscht.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass ein Zugriff durch uns nur in dem Umfang ermöglicht wird, wie es zur Durchführung der Fernwartungshandlungen erforderlich ist. Ein Zugriff auf personenbezogene Daten ist nicht erforderlich.
3.5 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, alle unsere Aktionen im Rahmen der Durchführung eines Fernzugriffs auf die Systeme des Auftraggebers in einer Log-Datei zu protokollieren.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns hinsichtlich der von uns zu erbringenden Leistungen eingehend zu instruieren.
4.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
4.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese uns umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass wir die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhalten.
4.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Reparaturen und Lohnarbeiten sind in allen Fällen sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
5.2 Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen zu erheben.
5.3 Zur Aufrechnung berechtigt ist der Kunden nur dann, wenn die ihm zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
5.4 Werden uns nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen oder gerät der Kunde mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug, sind wir berechtigt, die Auslieferung im Rahmen dieses Vertrages und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder andere Sicherheitsleistungen vorzunehmen oder bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen können gestoppt und unterwegs befindliche Ware zurückgerufen werden.

6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden.
6.3 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.4 Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nacherfüllung oder Neulieferung. Ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden erst zu, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist.
6.5 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen.
6.6 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch Verschleiß oder äußere Einflüsse entstehen.
6.7 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, oder der Besteller ohne schriftliche Zustimmung der DETEVIS GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen ändert oder durch Dritte ändern lässt. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den vollen Nachweis führt, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Reparaturen, Eingriffe oder Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Reparaturen, Eingriffe oder Änderungen nicht erschwert wird.
6.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Haftung
7.1 Wir haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie in Textform sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
7.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz.
8.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Karlsruhe. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

9. Datenschutz
9.1 Wir gewährleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erfüllungsgehilfen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Abreden sind schriftlich niederzulegen.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung.